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Informationen zur Schulpflicht und Sportunterricht
alle im Land Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder gemäß § 36 SchulG LSA verpflichtend. Pflichten der Erziehungsberechtigten Auszug aus dem SchulG LSA § 43 (1) „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken. Die...
http://www.gs-troeglitz.bildung-lsa.de/unsere-schule/schulordnung/#part1537