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Informationen zur Schulpflicht und Sportunterricht
meldepflichtige Krankheiten sind dem Klassenleiter mitzuteilen. Sie tragen evtl. entstehende Kosten für ärztliche Bescheinigungen, falls bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen von der Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung...
http://www.gs-troeglitz.bildung-lsa.de/unsere-schule/schulordnung/#part1537